Krankenkasse

Die erbrachten Leistungen der osteopathischen Behandlung werden privat nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt.

Der Anspruch auf Kostenerstattung oder Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif.

Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse oder auf

www.bv-osteopathie.de

dem Bundesverband der Osteopathen in Deutschland.